In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Durch meine 20-jährige praktische Tätigkeit habe ich Einblicke in die Sichtweisen beider Vertragsparteien. Den Lehrgang "Fachanwalt Arbeitsrecht" des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. habe ich bereits 1998 erfolgreich absolviert.
Die Beratung beginnt bereits bei allen relevanten Aspekten der Anbahnung sowie Begründung von Arbeitsverhältnissen und ihrer vertraglichen Gestaltung.
Auch im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse treten häufig Schwierigkeiten auf, die nur mit anwaltlicher Unterstützung gelöst werden können. Hier reichen die Schwerpunkte meiner Tätigkeit beispielhaft von Rechtsfragen zu Arbeitspflichten über Vergütungsfragen, Arbeitszeitmodelle, Urlaubsplanung und Wettbewerbsverbote bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge.
Meine Kernkompetenz erstreckt sich nicht zuletzt auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie alle damit – auch im Vorfeld – zusammenhängenden Maßnahmen und Erfordernisse.
Sämtliche Fragen hinsichtlich der Betriebsverfassung und des Tarifvertragswesens sowie der Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten gehören ebenfalls zu meinem Tätigkeitsspektrum. Nicht zuletzt bin ich seit vielen Jahren erfolgreich in den Bereichen Sanierung und Restrukturierung mit dem Ziel einer langfristigen Unternehmenssicherung tätig.
Sie können sich darüber hinaus in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen an mich wenden.